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Fahrplanauskunft

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NVV 5-Minuten-Garantie

Wir beim NVV geben unser Bestes, um deine Fahrt so angenehm wie möglich zu gestalten. Das bedeutet:

  • dass unsere Busse und Bahnen pünktlich sind, 
  • die Fahrzeuge und Haltestellen sauber und sicher, 
  • und dass du stets auf einen freundlichen Service zählen kannst.

Falls es doch mal zu Verspätungen oder Unannehmlichkeiten kommt, sind wir für dich da mit unserer NVV 5-Minuten-Garantie.
Diese besteht aus folgenden Optionen:
 

Kundengarantie

Wir sind für dich da, wenn…

Wenn du nach 20 Uhr wegen einer Verspätung oder einem Ausfall deine Verbindung verpasst, kannst du ein Taxi nehmen. Wir erstatten dir die Taxikosten bis zu 35 Euro. Du musst nur die Original-Taxiquittung zusammen mit deiner NVV-Fahrkarte vorlegen.


Sollte deine Kleidung aufgrund dreckiger Sitze an Haltestellen oder in den Fahrzeugen verschmutzen, kannst du Reinigungskosten von bis zu 25 Euro geltend machen. Wir erstatten dir die Kosten, wenn du uns die NVV-Fahrkarte für die betroffene Fahrt und die Reinigungsquittung vorlegst.


Kundendialog

Wenn du uns Beschwerden, Fragen oder Anregungen mitteilen möchtest, bieten wir den Kundendialog, um direkt mit uns und den zuständigen Verkehrsunternehmen in Kontakt zu treten. Hier kannst du einfach und direkt das gewünschte Thema (z. B. Freundlichkeit und Kompetenz oder Info- und Schadensmeldungen, Sicherheit) mitteilen und erhältst, wenn gewünscht, eine Antwort. So hast du jederzeit die Möglichkeit alle Themen rund um den Nahverkehr anzumelden.

Das macht uns besser und dich zu einem zufriedenen Fahrgast.

Bedingungen für die Inanspruchnahme der NVV 5-Minuten-Garantie

Um die NVV 5-Minuten-Garantie nutzen zu können, musst du ein Ticket vom NVV besitzen. Andere Tickets (DB, RMV etc.) sind von der Erstattung ausgeschlossen. Außerdem sind folgende Tickets von der Erstattung ausgeschlossen: 

  • AST-Fahrkarten, Hessentickets, KombiTickets, Fahrkarten des Übergangstarifs, das Deutschland-Ticket mit Hessenpass mobil, das Schülerticket Hessen und das Seniorenticket Hessen.

Mitteilungen in der Kundengarantie müssen innerhalb von 3 Tagen nach dem Vorfallsdatum eingegeben werden, um eine Erstattung zu erhalten. Du musst ein gültiges NVV-Ticket für die betroffene Fahrt im Original vorzeigen. Es reicht nicht aus, dass du vorhattest, ein solches Ticket zu kaufen, oder zu erwähnen, dass du ein anderes Ticket besitzt.

Die Erstattung des Fahrpreises erfolgt nur in bar, nicht per Überweisung, und du kannst sie innerhalb von 3 Monaten nach dem Vorfallsdatum in jedem NVV-Kundenzentrum abholen.

Einzeltickets werden nach der Erstattung des Fahrpreises eingezogen, Zeitkarten erst, wenn sie vollständig erstattet sind. Wenn die Rückerstattung mehr als 5 Euro beträgt, musst du deinen Personalausweis vorzeigen.

Die Rückerstattung kann nur erfolgen, wenn deine Kundendaten in der Datenbank erfasst werden. Du stimmst der Speicherung deiner Daten zu, wenn du sie zur Beschwerde bekannt gibst.

Unsere NVV 5-Minuten-Garantie ist eine freiwillige Leistung, um eure Zufriedenheit zu gewährleisten. Bitte beachtet, dass es keinen rechtlichen Anspruch auf diese Garantie gibt. Wir möchten darauf hinweisen, dass im Falle eines Missbrauchs dieser Garantie seitens der Fahrgäste, wir uns das Recht vorbehalten, diese Fahrgäste von einer Rückerstattung auszuschließen. Im Falle der Meldung von Vorfällen mit fehlerhaften Angaben, wird der betroffene Fahrgast über die festgestellten Unstimmigkeiten informiert.

Bei wiederholt fehlerhaften und nicht nachvollziehbaren Angaben in Beschwerden behalten wir uns das Recht vor, den betreffenden Fahrgast schriftlich über den Ausschluss von Rückerstattungen zu informieren. Trotz dieses Ausschlusses bleibt die Möglichkeit zur Einreichung von Beschwerden weiterhin bestehen. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass bei wiederholtem Missbrauch dieser Garantie der Ausschluss von Rückerstattungen zeitlich unbegrenzt festgesetzt werden kann.


Die NVV 5-Minuten-Garantie ist eine freiwillige Serviceleistung des Nordhessischen VerkehrsVerbundes für unsere Kunden. Es ist wichtig zu beachten, dass seit dem 29.7.2009 eine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung zu Kundenrechten im Eisenbahnverkehr besteht, die gegenüber dem befördernden Eisenbahnunternehmen geltend gemacht werden kann.

Für detaillierte Informationen und die Möglichkeit zur Einreichung von Beschwerden im Rahmen der gesetzlichen Regelung, verweisen wir auf www.fahrgastrechte.info. Dort ist auch ein entsprechendes Beschwerdeformular zu finden.

Wir möchten darauf hinweisen, dass Kunden, die ihre Rechte im Rahmen der gesetzlichen Regelung in Anspruch nehmen, von der NVV 5-Minuten-Garantie ausgeschlossen sind. Dies dient der Vermeidung einer doppelten Erstattung.