Seniorenticket Hessen
Das Ticket für alle ab 65 Jahre
- Das Seniorenticket Hessen für nur 365 Euro im Jahr.
- Montags bis freitags gilt es ab 9 Uhr.
- An Wochenenden und Feiertagen ist es den ganzen Tag gültig.
- Erkunde Hessen mit Bussen, Trams, RegioTrams, S-Bahnen, AnrufSammelTaxi (AST), U-Bahnen und Regionalzügen.
Übersichtskarte Gültigkeitsbereich Seniorenticket Hessen
- Für zusätzliche Flexibilität gibt es das Seniorenticket Hessen Komfort für 625 Euro pro Jahr.
- Mit diesem Ticket kannst du bereits vor 9 Uhr unterwegs sein und die 1. Klasse nutzen.
- Es bietet dir die Möglichkeit eine erwachsene Person und beliebig viele Kinder unter 15 Jahre mitzunehmen – Montag bis Freitag ab 19 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen ganztägig.
Kaufmöglichkeiten
Fragen und Antworten zum Seniorenticket Hessen
- Das Seniorenticket ist für alle Personen ab 65 Jahren.
- Der frühestmögliche Gültigkeitsbeginn ist bereits der erste Tag des Monats, indem du 65 Jahre alt wirst. Wenn du zum Beispiel am 20. Januar deinen 65. Geburtstag feierst, kannst du das Seniorenticket bereits mit Gültigkeit ab dem 1. Januar bestellen.
- Um das Seniorenticket Hessen und Seniorenticket Hessen Komfort nutzen zu können musst du nicht in Hessen wohnen, aber du kannst das Ticket nur in den drei hessischen Verkehrsverbünden nutzen.
- Das Ticket ist nur für dich bestimmt und darf nicht an andere Personen weitergegeben werden.
- Das Ticket gilt in ganz Hessen, bei den 3 hessischen Verkehrsverbünde NVV, RMV und VRN.
- Du kannst mit dem Ticket bequem wichtige Knotenbahnhöfe in angrenzenden Bundesländern erreichen, zum Beispiel Warburg, Hann. Münden oder Gerstungen. Dadurch wird das Umsteigen in andere Verkehrsverbünde einfacher.
- Du kannst damit alle Busse, Trams, RegioTrams, S-Bahnen, Straßenbahnen, AnrufSammelTaxis (AST), U-Bahnen und Regionalzüge in Hessen und in Mainz benutzen. Sogar die Nachtbusse und Expressbusse stehen dir zur Verfügung.
- Nur in Fernverkehrszügen ist das Seniorenticket nicht gültig.
- Mit dem Seniorenticket Hessen darfst du nur die 2. Klasse nutzen. Wenn du die 1. Klasse nutzen möchtest, brauchst du das Seniorenticket Hessen Komfort.
- Das Ticket gilt für dich ab dem ersten Tag eines beliebigen Kalendermonats und dann volle 12 aufeinanderfolgende Monate. Wenn du es nicht kündigst, verlängert es sich automatisch um weitere 12 Monate.
- Das Seniorenticket Hessen kannst du montags bis freitags ab 9 Uhr nutzen.
- Am Wochenende, an hessischen Feiertagen, sowie an Heiligabend und Silvester ist es den ganzen Tag gültig.
- Das Seniorenticket Hessen Komfort gilt ohne zeitliche Einschränkung. Das bedeutet, du kannst es zu jeder Tageszeit nutzen.
- Das Seniorenticket Hessen kostet bei einer Einmalzahlung 365 Euro pro Jahr oder bei einer praktische Ratenzahlung 31 Euro pro Monat = 372 Euro pro Jahr.
- Das Seniorenticket Hessen Komfort kostet bei einer Einmalzahlung 625 Euro pro Jahr oder bei einer praktische Ratenzahlung 53 Euro pro Monat = 636 Euro pro Jahr.
- Rund um die Uhr unterwegs: Mit dem Seniorenticket Hessen Komfort kannst du das ganze Jahr über zu jeder Tageszeit mobil sein. Es gibt keine zeitlichen Beschränkungen.
- Erstklassig fahren: In den Zügen darfst du die 1. Klasse ohne zusätzliche Kosten nutzen.
- Inklusive Mitnahmeregelung: Werktags ab 19 Uhr kannst du kostenlos einen Erwachsenen und beliebig viele Kinder unter 15 Jahren mitnehmen. Am Wochenende, an hessischen Feiertagen, an Heiligabend und Silvester gilt diese Regelung sogar den ganzen Tag. Die mitreisenden Personen dürfen ebenfalls die 1. Klasse nutzen, ohne Aufpreis zu zahlen.
Du kannst das Seniorenticket Hessen auf diesen Wegen kündigen:
- Online im NVV-Abocenter der KVG unter „Abo verwalten“
- In der NVV-App NVV mobil unter dem Menüpunkt “NVV Abocenter”
- Persönlich im Kundenzentrum
- Postalisch an die Adresse:
- NVV Abocenter der KVG
Postfach 10 20 02
34020 Kassel
- NVV Abocenter der KVG
Bitte beachte:
- Du kannst das Seniorenticket Hessen bis zum 10. Tag eines Monats kündigen, und die Kündigung wird dann am Ende des gleichen Monats wirksam.
- Wenn du den Vertrag vorzeitig im ersten Jahr beendest, musst du für jeden begonnenen Monat den doppelten Monatspreis zahlen, aber höchstens bis zum Jahrespreis.
- Du kannst jederzeit und ohne zusätzliche Kosten direkt auf ein anderes Jahreskartenprodukt wechseln.
Mitnahme
Kinder unter 7 Jahren, die noch nicht zur Schule gehen, können kostenlos mit Bussen und Bahnen im NVV-Gebiet fahren, wenn sie von mindestens einer Person begleitet werden, die ein gültiges Ticket besitzt.
Fahrräder können kostenlos mitgenommen werden.
Bitte beachte:
- Stelle dein Fahrrad bitte in den dafür vorgesehenen Bereichen ab, ohne dabei die anderen Fahrgäste zu beeinträchtigen.
- Es besteht zwar keine feste Garantie, dass du dein Fahrrad immer mitnehmen kannst, aber wir tun unser Bestes, um dies zu ermöglichen.
- Das Personal der Verkehrsunternehmen kann in bestimmten Situationen die Mitnahme deines Fahrrads aus betrieblichen Gründen untersagen. Versteh bitte, dass die Entscheidungen des Personals hinsichtlich der Fahrzeugkapazität und des geeigneten Abstellorts für dein Fahrrad letztendlich der Sicherheit der Fahrgäste dient.
- Wenn du mit einer Gruppe von Radfahrern unterwegs bist, melde dies bitte mindestens 10 Werktage vorher an beim NVV-ServiceTelefon unter 0800-939-0800 (gebührenfrei). Bitte beachte, dass Gruppen mit Fahrrädern in Bussen nicht mitgenommen werden können.
- Im AST-Verkehr (AnrufSammelTaxi) ist die Mitnahme von Fahrrädern nicht möglich.
- Nutze auch unsere Möglichkeiten zur Fahrradabstellung.
Du darfst dein Haustier kostenlos mitnehmen, allerdings liegt die Entscheidung darüber beim Zug- oder Buspersonal.
- Bitte halte Hunde an der Leine und achte auf sie. Gefährliche Hunde müssen einen Maulkorb tragen. Hunderassen, die in §2 der HundeVo aufgeführt sind, dürfen nicht befördert werden.
- Andere Haustiere können in geeigneten Behältern mitreisen.
- In einem Auto, wie zum Beispiel im AnrufSammelTaxi (AST), dürfen Hunde nur in einer Transportbox mitgenommen werden, sofern sie nicht größer sind als eine Hauskatze.
- Assistenzhunde und Führhunde dürfen immer mitgenommen werden, solange die Regeln des §145 Abs. 2 Satz 2 SGB IX befolgt werden.
Du kannst Kinderwagen und Gepäckstücke kostenlos mitnehmen.