Weiter zum Inhalt
Fahrplanauskunft

| |

AnrufSammelTaxi (AST)

AnrufSammelTaxis (AST) sind eine sinnvolle Ergänzung zum regulären Bus- und Bahnverkehr. Mit dem AST bist du auch auf Strecken und zu Zeiten mobil, die nicht so stark nachgefragt werden. 

  • Grundsätzlich gilt: Gefahren wird nach Bedarf und festem Fahrplan. Im Fahrplan sind AST-Fahrten mit einem Telefonhörer-Symbol gekennzeichnet, in der elektronischen Fahrplanauskunft mit dem schwarz-gelben AST-Symbol AST. Als AST gekennzeichnete Taxis oder Mietwagen fahren dich von Haltestelle zu Haltestelle. Du musst deinen Fahrtwunsch nur rechtzeitig vorher buchen. Dies ist entweder über die Fahrplanauskunft, in der NVV-App oder telefonisch möglich.

Buchung online

So geht’s: 

  • Gewünschte Start- (A) und Zielhaltestelle (B) eingeben
  • AST-Fahrt auswählen
  • Blauen Buchen-Button klicken
  • Bei Erstanmeldung registrieren (Du erhältst deine Login-Daten per E-Mail.)  
  • Einloggen
  • Datum der Fahrt auswählen
  • Anzahl der mitfahrenden Personen angeben
  • Angaben zur vorhandenen oder benötigten NVV-Fahrkarte  und AST-Zuschlag  auswählen
  • Ggf. Mitnahme eines Hundes, größerer Gegenstände etc. auswählen 
  • Ggf. Mitteilung an das AST-Unternehmen eingeben
  • Buchen – Fertig! 

Gut zu wissen: Im Schwalm-Eder-Kreis und im Kreis Waldeck-Frankenberg sind Online-Buchungen nur während der Telefon Sprechzeiten der AST-Buchungszentrale möglich (täglich 7–21 Uhr, Freitag und Samstag 7–0 Uhr)


Buchung per Telefon

  • 0800-939-0800
  • erreichbar: täglich, 24 Stunden
  • Buchung 15 Minuten vorher

  • 0800-939-0800
  • erreichbar: täglich 7–21 Uhr, Freitag und Samstag 7–0 Uhr
  • Buchung 30 Minuten vorher

  • 05631 5062088
  • erreichbar: täglich 7–21 Uhr, Freitag und Samstag 7–0 Uhr
  • Buchung 30 Minuten vorher

Teile der Vermittlung folgende Infos mit: 

  • Deinen Namen
  • Datum der Fahrt
  • Deine Starthaltestelle und die gewünschte Abfahrtszeit
  • Deine Zielhaltestelle  
  • Anzahl der mitfahrenden Personen
  • Fahrkarte und Zuschlag – hast du bereits eine im NVV gültige Fahrkarte bzw. einen AST-Zuschlag ? Oder möchtest du diese direkt beim Fahrer kaufen?
  • Ggf. zusätzliches Gepäck, große Gegenstände oder Tiere –  möchtest du Kinderwagen, Rollator, Rollstuhl, Kindersitz, einen Hund, etc. mitnehmen? 

Gut zu wissen: Dauerbuchungen für AST-Vielfahrer sind telefonisch für einen Zeitraum von maximal 4 Wochen möglich.


NVV-Ticket und AST-Zuschlag

Für Fahrten mit dem AST gilt der NVV-Tarif. Ausgewählte NVV-Tickets erhältst du auch direkt im AST.

Im Landkreis Waldeck-Frankenberg und im Landkreis Hersfeld-Rotenburg ist darüber hinaus ein AST-Zuschlag erforderlich. Dieser kostet 1 Euro pro Person und Fahrt, nicht eingeschulte Kinder unter 7 Jahre fahren in Begleitung kostenfrei. 

Für AST-Vielfahrer lohnt sich:

  • Wochenzuschlag für 6 Euro
  • Monatszuschlag für 12 Euro
  • Jahreszuschlag für 120 Euro

Mitnahme von

Die Mitnahme von Rollstühlen oder anderen Mobilitätshilfen ist grundsätzlich möglich. Bitte informiere dich bei der Buchung dennoch vorab, ob geeignete Fahrzeuge verfügbar sind und melde deine Gegenstände an. Berücksichtige dabei bitte die ggf. längeren Anmeldefristen von bis zu 24 Stunden vor Fahrtantritt.


Auch in AST-Fahrzeugen gelten die Vorschriften zur Sicherung von Babys und Kindern. Babys dürfen grundsätzlich nur in dafür geeigneten Babyschalen transportiert werden. Diese werden nicht gestellt und müssen mitgebracht werden. Für Kinder bis zu 150 cm Körpergröße und bis zum 12. Lebensjahr stehen Sitzerhöhungen und zum Teil Kindersitze zur Verfügung. Auch die Mitnahme von Kinderwagen ist möglich. Bitte teile deinen Bedarf vorab telefonisch oder online mit.


Die Mitnahme von Hunden, Gepäck oder größeren Gegenständen ist bei einer Buchung unbedingt mit anzugeben. Bitte beachte, dass gemäß der NVV-Beförderungsbedingungen (§12) kein Anspruch auf eine Beförderung besteht. Im Pkw ist die Mitnahme von Hunden nur bis zur Größe einer Hauskatze und nur in einer Transportbox möglich. Über die Mitnahme entscheidet im Einzelfall das Fahrpersonal. Ausgenommen davon sind Hunde, die eine schwerbehinderte Person begleiten. Diese muss gemäß Schwerbehindertenausweis berechtigt sein, eine Begleitung mitzunehmen. Grundsätzlich gilt: Die Sicherheit und Ordnung des Betriebs darf nicht gefährdet werden. Bitte beachte hierbei die ggf. längeren Anmeldefristen!