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Fahrplanauskunft

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Übergangstarife

Übergangstarif NVV und RMV

Von Nordhessen nach Südhessen und zurück

In bestimmten Regionen am Übergang zwischen dem Verbundgebiet des Nordhessischen Verkehrsverbundes (NVV) und dem Verkehrsgebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) gilt ein Übergangstarif, der sich nach den Tarifbedingungen des RMV richtet.

Dort kommt für verbundübergreifende Fahrten der RMV-Tarif und die RMV-Tarifbestimmungen zur Anwendung, egal ob aus dem NVV-Gebiet in das RMV-Gebiet oder aus dem RMV-Gebiet in das NVV-Gebiet gefahren wird.

Tickets des Übergangstarifs NVV-RMV sind auch mobil in der RMVgo-App erhältlich.

Übergangsverkehr zwischen NVV und RMV 

Für Fahrten zwischen NVV und RMV gilt der Übergangstarif. Der Geltungsbereich des Übergangstarifs ist auf der Karte in einem grün-blauen Korridor dargestellt. Als Übergangstarif kommen allein der RMV-Tarif und die RMV-Tarifbestimmungen zur Anwendung, egal ob Fahrgäste in Richtung des NVV-Gebiets oder des RMV-Gebiets unterwegs sind. Voraussetzung für die Nutzung des Übergangstarifs ist allerdings immer, dass die Verbundgrenze überquert wird. Für Fahrten, die innerhalb des Übergangstarifgebietes durchgeführt werden, aber nicht über die Verbundgrenze hinausführen, gelten die Tarife des jeweiligen Verkehrsverbundes. 

Beispiele: 

a) Fahrt von Borken nach Schwalmstadt 
Beide Orte liegen innerhalb des Übergangstarifgebiets im Bereich des NVV. Die Verbundgrenze wird nicht überschritten. Folglich gilt nicht der Übergangstarif, sondern der NVV-Tarif. 
b) Fahrt von Hünfeld nach Bad Hersfeld 
Beide Orte liegen innerhalb des Übergangstarifgebiets, Hünfeld im RMV, Bad Hersfeld im NVV. Die Verbundgrenze wird überschritten. Es kommt deshalb der Übergangstarif zur Anwendung. 
c) Fahrt von Kassel nach Marburg 
Kassel liegt außerhalb des Übergangstarifgebiets, Marburg liegt innerhalb des Übergangstarifgebiets. Die Verbundgrenze wird zwar überfahren, da Kassel aber außerhalb des Übergangstarifgebiets liegt, kommt der Übergangstarif nicht zur Anwendung. Für die Fahrt im Eisenbahnverkehr gilt im Nahverkehr der Deutschlandtarif und im Fernverkehr der Tarif der DB AG. 

Preisstufen bei Fahrten mit Start und Ziel im NVV, die über das RMV-Gebiet führen.

vonnachüberPS (RMV)
8220830003005


Übergangstarif NVV und VSN

Von Nordhessen nach Südniedersachsen und zurück

Fahrten zwischen dem Nordhessischen Verkehrsverbund (NVV) und dem Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen (VSN) können im Übergangstarif mit einer Fahrkarte durchgeführt werden.

Es gilt entweder der NVV- oder der VSN-Tarif. Der Übergangstarif umfasst die Städte und Gemeinden Bad Karlshafen, Wahlsburg, Oberweser, Hann. Münden, Staufenberg, Witzenhausen und Neu-Eichenberg.


Übergangstarif Gerstungen

Auf dem Weg nach Gerstungen gilt in Bus und Bahn ebenfalls ein Übergangstarif.
Der NVV-Tarif zwischen Gerstungen und den Gemeinden im südöstlichen NVV-Gebiet.