Seit dem 1. Mai 2023 gibt es erstmals in Deutschland die Möglichkeit, für nur 49 Euro im Monat den öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland zu nutzen. Mit dem „Hessenpass mobil“ kommt nun ab dem 1. August 2023 ein ergänzendes Angebot des Landes Hessen hinzu: Menschen, die ihren Wohnsitz in Hessen haben und Wohngeld, Bürgergeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können ein auf 31 Euro vergünstigtes Deutschland-Ticket kaufen. Jetzt ist klar, dass der Vorverkauf bei den Verkehrsverbünden in Hessen am 30. Juni 2023 starten wird.
Die Bescheinigung für den „Hessenpass mobil“ wird von den für die Sozialleistungen zuständigen Behörden automatisch ausgestellt und den Berechtigten postalisch zugesandt. Mit dieser Bescheinigung kann das vergünstigte Deutschland-Ticket dann als Abonnement unter Vorlage des „Hessenpass mobil“ bei den Vertriebsstellen der Verkehrsverbünde ab dem 30. Juni 2023 bestellt werden.
„49 Euro im Monat für das Deutschland-Ticket, das ist im Vergleich zu den früheren Preisen für Monats- und Jahreskarten ein sehr attraktives Angebot, aber für manche Menschen sind 49 Euro im Monat immer noch zu viel Geld. In Hessen sollen aber alle von den Flatrate-Angeboten profitieren können. Denn der öffentliche Nahverkehr ist Daseinsvorsorge und bedeutet gesellschaftliche Teilhabe“, sagte Verkehrsminister Tarek Al-Wazir heute. „Ich freue mich sehr, dass wir jetzt mit dem ‚Hessenpass mobil‘ auch denjenigen ein Angebot machen können, für die das Deutschland-Ticket zu teuer wäre. Ich bedanke mich vor allem auch bei den Kommunen, den Verkehrsverbünden und allen anderen Akteuren für die gute Zusammenarbeit, mit der ein solches Angebot nur drei Monate nach dem Start des Deutschland-Tickets umgesetzt werden kann.“ Al-Wazir betonte: „Wir haben in Hessen die Flatrate-Tickets erfunden: Seit Jahren können Schülerinnen, Schüler und Auszubildende für 31 Euro im Monat alle Busse und Bahnen in Hessen nutzen, für ältere Menschen gibt es das Seniorenticket für ebenfalls 31 Euro im Monat. Diese Flatrate-Tickets waren das Vorbild für das Deutschland-Ticket für alle für 49 Euro im Monat, und mit dem ‚Hessenpass mobil‘ als letztem fehlenden Baustein haben wir jetzt wirklich für alle Menschen in Hessen attraktive und bezahlbare Flatrate-Angebote.“
„Dass die Gültigkeit des Hessenpass mobil bereits zum 1. August startet, ist angesichts der parallelen Einführung des Deutschland-Tickets mit zusätzlichen Varianten wie den JobTickets für Pendler oder dem Upgrade der Semestertickets für Studierende eine Kraftanstrengung gewesen“, so Prof. Knut Ringat, Geschäftsführung des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV). „Mein Dank für die schnelle Umsetzung gilt nicht nur den Fachleuten, sondern auch den Mitarbeitenden in den Verkaufsstellen, die nach dem Verkaufsstart nun ohne Atempause die vergünstigte Variante des Deutschland-Tickets mit Hessenpass mobil in der Praxis umsetzen.“
Der Geschäftsführer des Nordhessischen Verkehrsverbundes (NVV), Steffen Müller, sagte: „Ich freue mich, dass mit dem ‚Hessenpass mobil‘ Mobilität für alle ermöglicht wird. Mit dem vergünstigten Deutschland-Ticket können noch mehr Menschen sowohl vom jahrelangen Ausbau von Bus und Bahn im NVV, als auch von der zentralen Lage im Herzen Deutschlands profitieren.“
Dr. Michael Winnes, Geschäftsführer Verkehrsverbund Rhein-Neckar: „Mit der Einführung des Hessenpass mobil ist es gelungen, ein Tarifangebot auf der Basis des Deutschland-Tickets auf den Markt zu bringen, dass insbesondere den Menschen zugutekommt, die finanziell schlechter gestellt und in der Regel auf Bus und Bahn angewiesen sind. Gleichzeitig bietet der Hessenpass Mobil aufgrund der bundesweiten Geltung ein Höchstmaß an Mobilität für den Kreis der Berechtigten.“
Das Deutschland-Ticket ergänzende Angebote sind nicht Teil des Nachteilsausgleichs mit dem Bund und werden von den Ländern allein finanziert. Für die Finanzierung des mit dem „Hessenpass mobil“ vergünstigten Deutschland-Ticket hat das Land Hessen für die Jahre 2023 und 2024 zusätzlich 12 bzw. 15 Mio. Euro in den Haushalt eingestellt.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Hessenpass mobil:
Wer erhält den Hessenpass mobil?
Den Hessenpass mobil erhalten alle, die in Hessen wohnen und
· Bürgergeld bekommen,
· Wohngeld bekommen,
· Sozialhilfe bekommen,
· Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Dies bedeutet konkret: Leistungsberechtigte nach § 7 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), Wohngeldberechtigte nach § 3 Abs. 1, 2, 4 und 5 Wohngeldgesetz (WoGG), Leistungsberechtigte nach § 19 Abs. 1 und 2 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), die laufende Leistungen nach dem 3. oder 4. Kapitel SGB XII erhalten, sowie Leistungsberechtigte nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Allen Berechtigten wird der Hessenpass mobil automatisch vom örtlich zuständigen Amt zugeschickt. Beim Kauf des vergünstigten Deutschland-Tickets muss der „Hessenpass mobil“ der Verkaufsstelle vorgelegt werden.
Wo und wie erhalte ich den Berechtigungsnachweis für das vergünstigte Deutschland-Ticket?
Sie erhalten den „Hessenpass mobil“ als Berechtigungsnachweis für das vergünstigte Deutschland-Ticket automatisch von dem Amt, von dem Sie den Bescheid für Ihre Sozialleistung erhalten.
Wo kann ich das vergünstigte Deutschland-Ticket bestellen?
Die Bestellung des vergünstigen Deutschland-Tickets erfolgt über die Verkaufsstellen der Verkehrsverbünde. Sie benötigen dafür einen Bestellschein und Ihren Berechtigungsnachweis „Hessenpass mobil“. Wie Sie das Deutschland-Ticket bei NVV und KVG bestellen können, lesen Sie auf nvv.de/deutschlandticket-mit-hessenpass-mobil.
Weitere Informationen zum Hessenpass mobil finden Sie unter http://www.hessenpass-mobil.de/.