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Fahrplanauskunft

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Nächtliche Betriebsruhe zwischen Halle (Saale) und Nordhausen vom 25. Dezember bis 31. Dezember


Die nächtliche Betriebsruhe an den Wochenenden auf der Strecke zwischen Halle (Saale) und Nordhausen bzw. Kassel wird verlängert: Sie gilt von Montagabend, 25. Dezember, bis einschließlich Sonntagmorgen, 31. Dezember. In diesem Zeitraum fahren jeweils abends und nachts von 18 Uhr bis 6 Uhr keine Züge auf der Strecke zwischen Halle (Saale) Hbf über Lutherstadt Eisleben und Sangerhausen bis Nordhausen. Hintergrund ist die weiterhin angespannte Personalsituation in den Stellwerken. 

Betroffen von der nächtlichen Betriebsruhe sind die S-Bahn-Linie S 7 Halle (Saale) -Lutherstadt Eisleben sowie die Regionalexpresslinien RE 8 Halle (Saale) - Leinefelde und RE 9 Halle (Saale) - Kassel.

Die Züge werden durch Busse im Schienenersatzverkehr zwischen Halle (Saale) und Nordhausen ersetzt. Da die Busse wegen einer Straßensperrung Wolferode nicht anfahren können, wird ein Ersatzverkehr mit Taxen zwischen Wolferode und Lutherstadt Eisleben eingerichtet. Dort besteht dann Anschluss an die Busse in Richtung Halle und Nordhausen.

Die Betriebsruhe betrifft auch die Züge der Regionalexpresslinie RE 10 Erfurt – Sangerhausen – Magdeburg. Sie entfallen während der genannten Zeiten zwischen Sangerhausen und Klostermansfeld und werden ebenfalls durch Busse im Schienenersatzverkehr ersetzt.

Fahrgäste werden gebeten, sich vor Fahrtantritt über die gewünschte Verbindung zu informieren:  unter  nvv.de/fahrplanauskunft, in der NVV-App  sowie beim gebührenfreien NVV-ServiceTelefon unter 0800-939-0800 (erreichbar täglich von 5 bis 22 Uhr, Freitag und Samstag bis 0 Uhr).

Informationen zu allen Fahrzeiten finden Reisende in den Verkehrsmeldungen auf https://www.abellio.de/verkehr-aktuell. Infos zu den Fahrplanänderungen gibt es zudem an den Aushängen auf den Bahnhöfen und über die kostenfreie Abellio-Hotline 0800 223 55 46. Fahrgäste haben darüber hinaus die Möglichkeit, sich in der INSA-Fahrplanauskunft sowie der Fahrplanauskunft der Deutschen Bahn AG über die gültigen Fahrzeiten zu informieren.