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Fahrplanauskunft

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Überarbeitung beschreibt Weg zur vollständigen Barrierefreiheit im Bus- und Bahnverkehr in Nordhessen


Der NVV hat gemeinsam mit seinen Partnern, den Landkreisen, einen wichtigen Teilaspekt des Nahverkehrsplanes aktualisiert und veröffentlicht. Dabei hat sich der NVV ausschließlich mit Fragen der Barrierefreiheit im Bus-, Tram- und RegioTram-Verkehr in den fünf nordhessischen Landkreisen befasst. Hintergrund ist eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung, im Nahverkehrsplan Aussagen zu treffen, wie das Ziel der vollständigen Barrierefreiheit erreicht werden soll. Dieses ist seit 01. Januar 2022 im Personenbeförderungsgesetz verankert.  

In der Aktualisierung finden sich konkrete Hinweise darauf, wie Kommunen und Landkreise als verantwortliche Stellen für den Nahverkehr das Ziel der Barrierefreiheit umsetzen wollen. Dazu gehören auch Haltestellen, die noch nicht entsprechend umgebaut sind. Aktuell trifft dies in Nordhessen auf einen erheblichen Teil zu.   

Unterstützung bietet hier der NVV und berät die verantwortlichen Kommunen und Landkreise seit 2018 bei der Planung von Haltestellenmodernisierungen, der Beantragung von Fördermitteln für Umbauten und übernimmt zudem einen Teil der Planungskosten. Dabei werden Prioritäten gesetzt: Ziel ist es, in einem ersten Schritt in allen Orten Nordhessens mindestens die zentralen Haltestellen barrierefrei auszubauen, im Anschluss weitere. Darüber hinaus wird bei anstehenden Straßenbaumaßnahmen die Möglichkeit des barrierefreien Umbaus geprüft und gegebenenfalls gleich mitgeplant.

Auch beim Komfort der Busse hat sich in den letzten Jahren bezogen auf die Barrierefreiheit sehr viel getan. Inzwischen haben bis auf wenige Ausnahmen alle knapp 700 Busse, die im NVV-Gebiet im Einsatz sind, niedrige Einstiege. Alle Busse nutzen eine Klapprampe, um auch dort das Ein- und Aussteigen mit Rollstuhl zu ermöglichen, wo Haltestellen keinen erhöhten Bordstein haben.

Inzwischen sind rund 50 Prozent aller Busse im neuen Designstandard unterwegs, die unter anderem durch moderne Türsysteme dichter an die Haltestellen heranfahren können. Sie können auch „kneelen“, d.h. sich neigen, um den Spalt zwischen Fahrzeug und Bordstein noch weiter zu verringern. Und auch was Fahrgastinformation und Innenausstattung angeht, erfüllen sie die aktuellen Standards der Barrierefreiheit für seheingeschränkte Menschen. Bis Ende 2027 wird die Busflotte komplett modernisiert sein.  

Trotz vieler Fortschritte in diesem Bereich wird das Thema Barrierefreiheit nie abgeschlossen sein. Innovationen und neue technische Lösungen werden dafür sorgen, das Erreichte immer wieder auf den Prüfstand zu stellen, um dem Ziel näherzukommen, allen Menschen die uneingeschränkte Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs zu ermöglichen. Gerade im Rahmen der Beteiligung im Vorfeld der Aktualisierung des NVP hat sich gezeigt, dass die über hundert Einzeleingaben von öffentlichen Stellen, Behindertenbeauftragten und Behindertenverbänden wertvolle Hinweise zur Verbesserung der Situation bieten. Diese Stellungnahmen wurden detailliert geprüft und in den Plan eingearbeitet.  

Aktuell geht die Arbeit an weiteren langfristigen Planungen des NVV gemeinsam mit den Landkreisen weiter. Eine komplette Überarbeitung des Nahverkehrsplans ist in Arbeit, die erstmals als gemeinsames Werk des NVV mit den fünf nordhessischen Landkreisen herausgegeben werden soll. Die „Teilfortschreibung Nahverkehrsplan – vollständige Barrierefreiheit“ kann auf nvv.de/nahverkehrsplan angesehen und heruntergeladen werden.    

Hintergrundinformationen zum barrierefreien Ausbau von Haltestellen im NVV: 

  • Sämtliche Informationen zu allen Haltestellen im NVV finden sich in der NVV-HaltestellenInfo unter haltestellen.nvv.de. 
  • Seit 2018 berät der NVV die nordhessischen Kommunen bei der Frage, welche Haltestellen barrierefrei ausgebaut werden sollen. Partner dabei sind die jeweiligen Landkreise als Aufgabenträger und Hessen Mobil.  
  • Geplant und gebaut wird durch die Kommunen, gefördert wird durch das Land Hessen im Rahmen einer Anteilsfinanzierung. Der Fördersatz richtet sich nach der Finanzkraft der Kommune und kann bis zu 85 Prozent der Baukosten betragen.  
  • Der NVV übernimmt 50 Prozent der Planungskosten für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen.  
  • Die Entscheidung, welche Haltestelle barrierefrei ausgebaut wird, trifft die jeweilige Kommune. Hierfür hat der NVV einen Kriterienkatalog entwickelt, nach dem vorgegangen werden kann. Mit Hilfe dieser Parameter kann die Kommune Haltestellen für den barrierefreien Ausbau auswählen. Danach folgt die Planung und im Anschluss die Ausführung.