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Hinweis zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Der NVV ist nicht dazu verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach § 2 Abs. 1 VSBG teilzunehmen. Der NVV nimmt auch nicht freiwillig an einer Verbraucherschlichtung in diesem Sinne teil, da die Verbraucherschlichtungsstellen dem Zweck dienen, zivilrechtliche Streitigkeiten aus dem Abschluss von Verbraucherverträgen zu lösen. Verbraucherverträge schließen die Kunden und Fahrgäste jedoch nicht mit dem Verkehrsverbund ab, sondern mit den im Verbundgebiet tätigen Verkehrsunternehmen und Vertriebsdienstleistern. Eine Teilnahme des NVV an Streitbeilegungsverfahren vor einer Schlichtungsstelle wäre daher nicht sinnvoll und würde die Lösung von Streitfällen voraussichtlich zudem verzögern. 

Wir möchten Sie daher an das jeweilige Verkehrsunternehmen und die jeweiligen Vertriebsdienstleister verweisen, die zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Schlichtungsstelle verpflichtet sind oder freiwillig an den Schlichtungsverfahren teilnehmen. 

Geht es Ihnen um die Beilegung von Streitigkeiten aus der Beförderung durch ein Eisenbahnverkehrsunternehmen, können Sie nach § 15 Absatz 1 der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) eine geeignete Verbraucherschlichtungsstelle anrufen, soweit zuvor keine Klärung über die Streitigkeit erzielt worden ist.

Die zuständige Schlichtungsstelle ist: 

Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. 
Fasanenstraße 81, 10623 Berlin
Telefon 030/644 99 33-0
www.schlichtung-reise-und-verkehr.de